NIS2-Richtlinie
- Ella Madenach
- 17. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete Version der EU-Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS) und wurde im Januar 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie stellt einen Meilenstein in der Harmonisierung der Cybersicherheitsvorgaben innerhalb der EU dar und legt neue, umfassendere Anforderungen für Unternehmen und Organisationen fest, die als kritisch oder wesentlich für die Wirtschaft und Gesellschaft gelten.
Ziel der NIS2 ist es, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen, Sicherheitsstandards in der gesamten EU anzugleichen und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Cybersicherheit zu schaffen. Sie erweitert den Anwendungsbereich deutlich und verpflichtet nun eine Vielzahl von Unternehmen aus Bereichen wie Energie, Gesundheit, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Abfallwirtschaft zur Einhaltung strenger Sicherheitsvorgaben.
Die Richtlinie schreibt unter anderem vor:
Die Einführung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
Die Pflicht zur Risikoanalyse und Sicherheitsüberwachung
Eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden
Klare Verantwortlichkeiten im Bereich Cybersicherheit
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Umsetzung der NIS2 erfolgt auf nationaler Ebene durch entsprechende Gesetze, wobei Unternehmen bis spätestens Oktober 2024 ihre Prozesse anpassen müssen.
Die Herausforderung für Unternehmen liegt vor allem in der Etablierung eines dokumentierten, wirksamen Informationssicherheitsmanagements (oft auf Basis von Standards wie ISO/IEC 27001), dem Aufbau klarer Meldewege sowie der Integration der Sicherheitsverantwortung auf Führungsebene.
Für betroffene Organisationen ist die NIS2-Richtlinie nicht nur ein regulatorischer Zwang, sondern auch eine Chance, die eigene Resilienz gegen Cyberangriffe nachhaltig zu verbessern.
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